Flucht- und Rettungspläne
nach ASR A1.3, ASR A2.3 und DIN ISO 23601
Nicht erst im Brandfall wichtig!
Flucht- und Rettungspläne sind Bestandteil der betrieblichen Gefahrenabwehr und dienen in Form einer grafischen Grundrissdarstellung allen im Gebäude anwesenden Personen als Orientierungshilfe über vorhandene Flucht- und Rettungswege (z.B. im
Brandfall). Mit ihrer Hilfe können die Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen schnell genutzt werden.
Flucht- und Rettungspläne enthalten neben einer Übersicht über die je-
weils vorhandenen Flucht- und Rettungswegezusätzliche Informationen über die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen und der brandschutztechnischen Einrichtungen für die Selbsthilfe wie Brandmeldeeinrichtungen und Einrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Weiterhin dienen# sie zur Darstellung der Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen. Mithilfe von Flucht-und Rettungsplänen können sich die Personen im Gebäude frühzeitig über die vorhandenen Flucht- und Rettungswege selbstständig informieren. Weiterhin ermöglichen sie es im Gefahrenfall – zum Beispiel bei einem Brand – Alternativen zu eventuell versperrten Fluchtwegen zu finden. In Arbeitsstätten und Betrieben sollten im Rahmen von regelmäßigen Brandschutzunterweisungen von Angestellten und Mitar-
beitern Flucht- und Rettungspläne als ergänzendes Schulungsmittel verwendet werden.
Durch die übersichtliche und lagerichtige Gestaltung der Pläne können Ihre Mitarbeiter und Besucher schnellstmöglichst den richtigen Rettungsweg finden. Somit ist eine effektive Brandbekämpfung möglich und verletzten Personen kann schnell geholfen werden.
Prüfung, Überarbeitung, Aktualisierung
Flucht- und Rettungspläne müssen immer aktuell sein. Jede Veränderung der Grundrisse oder an den Brandschutz- oder Notfalleinrichtungen muss zu einer Überarbeitung der Pläne führen. Gerne führen ich die regelmäßige Prüfung der Flucht- und Rettungspläne auf Aktualität durch. Ein Turnus von zwei Jahren ist empfehlenswert.