Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne  für bauliche Anlagen nach DIN 14095

Feuerwehrpläne ermöglichen den Einsatzkräften die schnelle Orientierung in Gebäuden. Sie geben Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte sowie Ansammlungen von brennbaren Materialien. Für die Feuerwehr sind sie ein wichtiges Werkzeug, um Menschenleben retten und Schäden von Gebäuden abwenden zu können.

Die Prüfung der Feuerwehrpläne auf Aktualität, ist laut DIN 14095 alle 2 Jahre erforderlich.

Bei Feuerwehrplänen handelt es sich um speziell für die Feuerwehr erstellte Pläne, die im Schadensfall als taktische Hilfe dienen. Feuerwehrpläne ermöglichen es dem Einsatzleiter bereits auf der Anfahrt erste taktische und somit einsatzrelevante Entscheidungen zu treffen. Da die Anfahrt in der Regel nur wenige Minuten andauert,  muss der Einsatzleiter den Plan „blind“ verstehen.
Innerhalb kürzester Zeit gilt es hierbei die Inhalte logisch zu erfassen und taktisch kombinieren zu können. Es ist daher unerlässlich, in einem standardisierten Layout zu arbeiten. Vorhandene Pläne wie Bauzeichnungen etc. sind hierfür nicht geeignet und können somit nicht verwendet werden.
Die Erstellung von Feuerwehrplänen erfordert umfangreiche Kenntnisse im
Brandschutz. Daher wird empfohlen, Feuerwehrpläne nur durch spezialisierte und befähigte Personen erstellen zu lassen.

Struktur und Inhalt von Feuerwehrplänen

Der Feuerwehrplan muss folgende Teile umfassen:
– Allgemeine Objektinformationen (Objekterfassungsbogen,) – Übersichtsplan
– Geschosspläne
Ergänzend hierzu können folgende Pläne notwendig sein:
– Sonderpläne (z.B. Abwasser-, RWA-, Umgebungs- oder Detailpläne)
– besondere textliche Erläuterungen (z.B. bei besonderen Gefahren)

Objektbeschreibung

Sie beschreibt das Objekt mit Angabe wichtiger Telefon­nummern, Kontaktpersonen etc.

Übersichtplan

Er zeigt das Gelände/Gebäude mit Außenanlagen und Umgebung.

Geschossplan

Er zeigt die einzelnen Geschosse in detaillierter Darstellung.

Sonderpläne

Sie sind z.B. Abwasser-, Umgebungs- oder Detailpläne. Diese können zusätzlich von der Brand­schutz­dienst­stelle angefordert werden.