Brandschutzordnung

Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil A-B-C

Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C und wird objektbezogen erstellt. Sie enthält Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Der Umfang und Ausführung der Brandschutzordnung ist in der DIN 14096 geregelt. Prüfung der Brandschutzordnungen auf Aktualität, laut DIN 14096 sind alle 2 Jahre erforderlich.

Die DIN 14096 schreibt für eine Brandschutzordnung einen dreiteiligen Aufbau vor. Im Teil A müssen Anweisungen enthalten sein, die für die Menschen gedacht sind, die sich bei einem Brand innerhalb von Gebäuden aufhalten. Sie sollten kurz und übersichtlich gestaltet sein und üblicherweise nicht länger als eine Seite DIN A4 sein.

Brandschutzordnung TEIL A

Der Aushang richtet sich an alle Personen die sich in einer baulichen Anlage aufhalten.

Brandschutzordnung TEIL B

Der Teil B ist nur für die Betriebsangehörigen gedacht. Hier sind Anweisungen zu finden, wie die Fluchtwege zu behandeln sind und wer sich im Falle eines Brandes wie zu verhalten hat. Dieser Teil der Brandschutzordnung ist den Mitarbeitern bei Eintritt in das Unternehmen als Schriftstück auszuhändigen.

Er richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten.

 Brandschutzordnung TEIL C

Diese Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Personen mit besonderen
Brandschutzaufgaben, die in dem Objekt tätig sind und denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen wurden(Brandschutzbeaufragter, Brandschutzhelfer).